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Lüftungskonzepte

Entsprechend den gültigen gesetzlichen Verordnungen wird luftdichtes Bauen und Sanieren zur Notwendigkeit, um Energieverluste zu minimieren und Schadensfreiheit an der Bausubstanz zu gewährleisten.

Es bleibt jedoch nicht nur die Wärme im Gebäude, sondern auch Feuchtigkeit und verbrauchte Raumluft. Daher ist ein regelmäßiger Luftwechsel von Raum- und Frischluft notwendig. So vermeiden Sie eine zu hohe Luftfeuchtigkeit im Gebäude und die damit verbundene Gefahr der Schimmelbildung.

Aus diesem Grunde fordert der Gesetzgeber, dass ein „zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlicher Mindestluftwechsel sichergestellt ist“. Es muss für jeden Neubau und für jedes zu modernisierende Gebäude mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen ein sogenanntes Lüftungskonzept erstellt werden.

Eine lüftungstechnisch relevante Änderung ist zum Beispiel der Austausch der Fenster oder der Bedachung. Wird mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht oder der Dachfläche gedämmt, muss ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erstellt werden.

Viele Förderprogramme fordern bei entsprechenden Maßnahmen zwingend die Überprüfung der Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen.

Wir bieten die Erstellung einfacher Nachweise für Wohngebäude im Zuge unserer Effizienzhausplanungen ebenso an, wie als Dienstleistung für Handwerksbetriebe und Kollegen.

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